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Oxana Köhler
EuGH, Urt. v. 14.03.2017: C – 157/15 – G4S und C- 188/15 – Bougnaoui Der EuGH stellt klar: Der Arbeitgeber darf allgemeine politische, philosophische oder religiöse Zeichen am Arbeitsplatz verbieten! Anders ist dies hingegen, wenn ein solches Verbot nur für einen konkreten Einzelfall geschaffen wird. Sachverhalt Der EuGH hatte am 14.03.2017 gleich über zwei Sachverhalte...