Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht, Strafrecht, Mietrecht und Baurecht in Kassel
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Strafrecht setzt sich Rechtsanwältin Oxana Köhler bundesweit für die Rechte ihrer Mandanten ein.
Sie berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber von der Begründung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und steht in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung. Gerne entwirft und prüft sie Ihren Arbeitsvertrag oder Auflösungsvertrag, Ihre Abmahnungen oder Ihr Zeugnis.
Auch im kollektiven Arbeitsrecht ist Frau Köhler beratend tätig.
Als Strafverteidigerin bietet Ihnen Rechtsanwältin Köhler die professionelle Hilfe, die Sie im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung benötigen. Ganz gleich in welchem Verfahrensstand – polizeiliche Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl oder Anklage – sich die Ermittlungen gegen Sie befinden oder um welche Art des Vorwurfs es sich handelt, informieren Sie sich zeitnah bei Rechtsanwältin Köhler zum richtigen Verhalten gegenüber der Ermittlungsbehörde.
Als Fachanwältin für Strafrecht ist sie in allen Bereichen des Strafrechts sowohl im allgemeinen Strafrecht, als auch in Kapitalstrafsachen, im Sexualstrafrecht und im Verkehrsstrafrecht tätig. Daneben bearbeitet sie Fälle aus dem Betäubungsmittelstrafrecht, dem Steuerstrafrecht und dem Jugendstrafrecht.
Rechtsanwalt Daniel Haas betreut das Wohnraum- und das gewerbliche Mietrecht von der Beratung über die vorgerichtliche Vertretung bis zur Vertretung im Gerichtsverfahren; insbesondere rund um alle Fragen zu Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung, Abmahnung und Kündigung.
Ferner bearbeitet er das Wohnungseigentumsrecht (WEG) und berät und vertritt hierzu Wohnungseigentümergemeinschaften ebenso wie Verwalter und Wohnungseigentümer rund um die Themen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, Eigentümerversammlung, Beschlussanfechtung, Hausgeld, Hausgeldabrechnung, Wirtschaftspläne, Schäden am Gemeinschafts- und Sondereigentum und die daraus resultierenden Mängelrechte, u.v.m.
Darüber hinaus ist er auf dem Gebiet des privaten Baurechts tätig und berät und vertritt Auftragnehmer wie Auftraggeber, Bauherrn, Architekten, Handwerker und alle anderen Dienstleister und Werkunternehmer; insbesondere rund um alle Fragen zu Bauvertrag (BGB-Werkvertrag oder VOB-Vertrag), Abnahme, Nachbesserung, Gewährleistung und Schadensersatz. Hierzu gehört selbstredend auch die Vertretung im selbstständigen Beweisverfahren.