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In einer bereits 2015 ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17.06.2015 – VIII ZR 19/14), hatte sich dieser unter anderem mit der Frage befasst, in welchem inhaltlichen und zeitlichen Umfang dem Mieter neben der gesetzlich eintretenden Minderung ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, wenn und soweit die Mietsache Mängel aufweist.[/column_1] § 320 BGB gibt einem Vertragspartner das Recht,…