Mit Urteil vom 16.05.2018 – Az. 453 C 539/18 – (abgedruckt in ZMR 2018, 722f.) hat das Amtsgericht Kassel entschieden, dass Kosten, die durch einen während der Abrechnungsperiode auftretenden Nutzerwechsel für die Zwischenablesung entstehen (sog. Nutzerwechselgebühren), nicht aufgrund einer Formularklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall…

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